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Künftig können die Mitgliedstaaten selbst entscheiden, ob sie gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen wollen oder nicht.
16.07.2010Bundespressedienst/chö/swe
Österreich kann künftig den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen leichter verhindern. Was bisher nur durch komplizierte Ausnahmeregelungen möglich war, wird nun auf europäischer Ebene bedeutend vereinfacht: Das Anbauverbot kann von den Mitgliedstaaten nämlich ohne Begründung umgesetzt werden. John Dalli, der EU-Verbraucherschutzkommissar, möchte damit ein "starkes Signal an die europäischen Bürgerinnen und Bürger" aussenden, dass "wir ihre Sorgen, die aber von Land zu Land unterschiedlich sind, ernst nehmen".
Mais – garantiert gentechnikfrei in Österreich! (© LFZ/Buchgraber)
Bisher konnten gentechnisch veränderte Organismen (GVO) EU-weit zugelassen werden, wenn eine Unbedenklichkeitsprüfung des europäischen Instituts für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vorlag. EFSA wird zwar auch weiterhin die generelle wissenschaftliche Risikoabwägung für gentechnisch veränderte Organismen und deren EU-weite Zulassung vornehmen. Der große Unterschied besteht jedoch darin, dass – unabhängig von der generellen Zulassung - nun die Mitgliedstaaten frei und ohne Begründung den Anbau aller oder bestimmter Gen-Pflanzen auf ihrem Territorium (oder Teilen des Staatsgebietes) erlauben, einschränken oder untersagen können. Die EU respektiert damit die unterschiedlichen Befindlichkeiten der Länder zu Gen-Organismen. Sie setzt damit ein klares Zeichen zur Subsidiarität, also dem Prinzip, wonach Entscheidungen dort getroffen werden sollen, wo sie am vernünftigsten entschieden werden können.
Die Kommission überlässt im Gesetzesvorschlag den EU-Mitgliedsländern auch weitgehend freie Hand, wie sie das Nebeneinander von gentechnisch veränderten Pflanzen, herkömmlicher Landwirtschaft und ökologischem Anbau regeln wollen ("Koexistenz"). Künftig können die Staaten zum Beispiel auch gentechnikfreie Gebiete ausweisen. Ermöglicht werden die Änderungen durch die Ergänzung der entsprechenden Richtlinie 2001/18/EG um einen neuen Artikel und eine Empfehlung der Kommission. Das Paket muss nun noch vom Rat und dem Europäischen Parlament angenommen werden.
Bisher sind in der Europäischen Union nur zwei GVO-Erzeugnisse für den Anbau freigegeben, eine Maisart mit der Bezeichnung "MON810" (seit 1998) und die Kartoffelsorte "Amflora" (seit 2010). Nur die Maisart ist als Nahrungsmittel zugelassen; "Amflora" wird ausschließlich in der industriellen Produktion von Papier, Waschmitteln oder Klebstoffen verwendet. Bereits bisher haben sechs EU-Staaten den Anbau der Gen-Mais-Sorte verboten: Neben Österreich sind dies Ungarn, Frankreich, Griechenland, Deutschland und Luxemburg. Anstatt der bisher notwendigen Ausnahmeregeln können diese Länder künftig aber einfacher das "Aus" für Gen-Pflanzen auf ihrem Staatsgebiet herbeiführen.
Pressemitteilung der Europäischen Kommission, 13.7.2010 Informationen über gentechnisch veränderte Organismen (GVO) auf der Website der Kommission (Englisch)
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