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Die Verleihung der Staatsbürgerschaft wird in den EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich gehandhabt. Hier ein Überblick.
Die Eu hat derzeit rund 500 Millionen Einwohner. (© European Commission)
Wie geht Europa mit der Verleihung von Staatsbürgerschaften um? Die Österreichische Gesellschaft für Europapolitik hat einen Überblick erstellt, welche rechtlichen Grundlagen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten bestehen. Grundsätzlich existieren zwei unterschiedliche Denkschulen:
Bei Neugeborenen wird das Anrecht auf Verleihung der Staatsbürgerschaft in den EU-Staaten folgendermaßen geregelt:
Übersicht über den Erwerb der Staatsbürgerschaft in Europa, erstellt von der Österreichischen Gesellschaft für Europapolitik (ÖGfE)
Ausführliche Informationen auf der Website des European Union Democracy Observatory on Citizenship
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