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Ausstellungseröffnung zum 90. Geburtstag der österreichischen Verfassung
"Unsere Verfassung ist lebendig und hat trotzdem Bestand", sagte Staatssekretär Josef Ostermayer bei der Eröffnung der Ausstellung "In guter Verfassung. 90 Jahre Bundes-Verfassungsgesetz 1920-2010", im Palais Porcia in Wien.
1918 beauftragte Staatskanzler Karl Renner den damaligen Universitätsprofessor Hans Kelsen mit der Ausarbeitung der Verfassung. "Diese Verfassung war damals sehr innovativ und eine Kulturleistung mit Weltgeltung", sagte der Staatssekretär. Der "Jurist des 20. Jahrhunderts", wie Kelsen vielfach bezeichnet wird, entwickelte auch eine Verfassungsgerichtsbarkeit mit Beispielwirkung für ganz Europa. Am 1. Oktober 1920, also genau vor 90 Jahren, ist die neue Verfassung in Kraft getreten.
In der Ersten Republik wurde sie mehrmals ergänzt, 1929 erfolgte die einschneidendste Reform: Dem Bundespräsidenten wurde die Ernennung der Regierung übertragen, er erhielt das Recht, den Nationalrat aufzulösen und unter Kontrolle des Parlaments Notverordnungen zu erlassen. Diese Fassung des B-VG ist im Kern noch heute gültig. "Es waren bittere Jahre, in denen diese Verfassung keine Geltung hatte", sagte Ostermayer. Denn die Verfassung wurde in der Zeit des Austrofaschismus außer Kraft gesetzt, bevor die Selbständigkeit Österreichs mit dem Anschluss 1938 an das Deutsche Reich völlig verschwand.
Nach der Wiedererrichtung der Republik Österreich 1945 setzte man das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von1929 wieder in Kraft. Seither kommt es immer wieder zu Änderungen. So wurden etwa 1945 das Verbotsgesetz und 1955 der Staatsvertrag und mit ihm die immerwährende Neutralität in der Verfassung verankert. 1958 wurde die Europäische Menschenrechtskonvention übernommen, 1962 eine neue Schulverfassung geschaffen, 1968 wurde die Todesstrafe abgeschafft, 1974 der Zivildienst ermöglicht. 1995 wurde die Verfassung für den EU-Beitritt adaptiert, 1998 erfolgte die faktische Gleichstellung von Mann und Frau, 2007 wurde das Wahlalter auf 16 Jahre herabgesetzt. "Die letzte große Anpassung erfolgte heuer aufgrund des Lissabon-Vertrages", sagte Ostermayer.
Die Ausstellung wurde vom Bundeskanzleramt in enger Kooperation mit dem Staatsarchiv ausgerichtet. Staatssekretär Ostermayer begrüßte bei der Eröffnung unter anderem die Präsidentin des Nationalrates Barbara Prammer, die Gerichtshofpräsidenten Ludwig Adamovich, Clemens Jabloner und Harald Perl, sowie die Enkelin von Hans Kelsen, Anne Feder-Lee.
"Möge unsere Verfassung noch lange Bestand haben", sagte Staatssekretär Ostermayer und wünschte der Ausstellung viele, vor allem auch junge Besucherinnen und Besucher.
Die Ausstellung "In guter Verfassung, 90 Jahre Bundes-Verfassungsgesetz 1920-2010" ist werktags von 1. Oktober bis 12. November 2010 jeweils zwischen 10 und 16 Uhr im Palais Porcia, in Wien 1, Herrengasse 23 zu besichtigen. Der Eintritt ist frei, Anmeldungen sind nicht erforderlich.
Im Rahmen der Ausstellung bietet die Demokratiewerkstatt des Parlaments kostenlose Kurzworkshops an, die auch zeigen, wie die Verfassung unser Zusammenleben beeinflusst. Die rund halbstündigen Workshops werden für interessierte Besuchergruppen ab 8 Jahre angeboten, sie finden jeweils dienstags und donnerstags zur vollen Stunde statt und sind auf maximal 25 Personen beschränkt. Die dafür notwendige Anmeldung kann über die E-Mail-Adresse susanne.buerger@bka.gv.at vorgenommen werden.
Rückfragehinweis:Marcin KotlowskiPressesprecher desStaatssekretärs im BundeskanzleramtDr. Josef OstermayerTel.: +43 1 531 15-2161Mobil: 0664 380 25 66marcin.kotlowski@bka.gv.at
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