Selbstbestimmung versus Fremdbestimmung: Die Wiener Rechtsanwaltskammer 1930 – 1950
Vortrag in der Reihe „Verwaltung im Umbruch“
am Donnerstag, den 20. Jänner 2011um 17.00 Uhr s.t.im Österreichischen StaatsarchivNottendorfer Gasse 21030 Wien
Referent:Mag. Barbara Sauer
Im Jahre 1850 wurde die Advokatenkammer in Wien konstituiert und ab diesem Zeitpunkt von gewählten Funktionären geleitet. Der Amtsbereich der Wiener Kammer umfasste bis in die 1980er- Jahre Wien und Niederösterreich sowie ab den 1920-Jahren auch das Burgenland. Ende 1935 wurde der letzte gewählte Präsident Dr. Siegfried Kantor abgesetzt und der Ausschuss (=Leitungsgremium) durch das Ministerium ernannt, als Erster Präsident Dr. Otto (Freiherr von) Mayr, als Zweiter Präsident Dr. Emil Krasser eingesetzt. Im Ausschuss zeigte sich bereits ein sehr geringer Anteil an jüdischen Funktionären, nämlich nur zwei, während von den 2451 Mitgliedern der Kammer (zum Zeitpunkt März 1938) rund 1800 als Juden im Sinne der Nürnberger Rassegesetze galten. Der neue Ausschuss verlor seine Mandate ebenso, wie er sie erhalten hatte: durch Regierungsverfügung. Unmittelbar nach dem „Anschluss“ wurde zunächst Dr. Georg Ettingshausen als Präsident der Rechtsanwaltskammer in Wien eingesetzt, dieser im Juli 1939 durch Dr. Walter Richter abgelöst, der dann bis zum Ende der NS-Zeit in seiner Funktion verblieb. Bis zum Ende des Jahres 1938 wurden sämtliche als jüdisch geltenden Mitglieder aus den Listen der Kammer gelöscht, unter ihnen auch die beiden im März des Jahres noch aktiv gewesenen jüdischen Funktionäre. Eine vergleichsweise zu anderen Bundesländern geringe Anzahl an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten erhielt während der NS-Zeit aus politischen Gründen Berufsverbot. Der vollständige Unabhängigkeitsverlust der Kammer wurde somit in Etappen vollzogen. Sie unterstand während der NS-Zeit dem Reichsministerium der Justiz und wurde im Herbst 1939 der Reichs-Rechtsanwaltskammer in Berlin eingegliedert. Mit der Einführung der Reichs-Rechtsanwaltsordnung war der letzte Schritt zur Beseitigung der freien Advokatur in Österreich vollzogen. Während in der Zwischenkriegszeit die „Überfüllung des Standes“ Anlass zu zahlreichen Überlegungen gegeben hatte, wie diesem Problem beizukommen sei, machte sich nun ein gegenteiliger Effekt bemerkbar: Durch die Löschung der rassisch und politisch Verfolgten waren am Ende des Jahres 1938 nur noch 771 eingetragene Mitglieder zu verzeichnen. Darüber hinaus wurde von den Verbliebenen ab 1939 auch noch rund ein Drittel zum Kriegsdienst eingezogen, wovon 12 fielen. Trotz massiver Erleichterungen beim Zugang zum Rechtsanwaltsberuf waren zu Beginn des Jahres 1941 nur 864 Mitglieder (darunter lediglich fünf Frauen) im Anwaltsverzeichnis eingetragen. Die Tradition der rechtsanwaltlichen Selbstverwaltung sollte sich jedoch als stark verankert erweisen, und so versammelten sich bereits im April 1945 Anwälte in Wien, um ihre Kammer wiederaufzubauen, wofür sie auch einen Auftrag durch das neugebildete Justizministerium (Staatsamt) erhielten. Ab September 1945 mussten alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte neu eingetragen werden, eine gänzlich neue Liste wurde angelegt, in der Dr. Emmerich Hunna, der erste Rechtsanwaltskammer-Präsident als Nummer 1 verzeichnet wurde. Dieser hatte bis 1938 in einer Kanzleipartnerschaft mit drei jüdischen Anwälten gewirkt und hielt auch in den Jahren seiner bis 1963 dauernden Präsidentschaft den Kontakt zu geflüchteten ehemaligen Kollegen aufrecht. Aufgrund der neuangelegten Rechtsanwaltslisten stellte sich die Frage der Entnazifizierung für die Rechtsanwaltschaft in anderer Form als in den meisten anderen Berufsgruppen, indem nationalsozialistischen Anwälten die Wiedereintragung verweigert wurde, beziehungsweise diese teilweise gar nicht erst den Versuch unternahmen.
Vorschau
Beginn jeweils 17.00 Uhr s.t. im Vortragssaal des Österreichischen Staatsarchivs, Nottendorfer Gasse 2, 1030 Wien
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