Zum Inhalt springen (Alt+0).
Zum Hauptmenü springen (Alt+1).
Zum Submenü springen (Alt+2).
Zur Positionsanzeige (Alt+4).
Rund 15.000 Lobbyisten suchen in Brüssel die Nähe zu EU-Institutionen. Doch wie Exekutive und Legislative der EU mit ihnen umgehen können, ist nicht eindeutig geregelt.
04.04.2011Bundespressedienst/bth
Die Atomlobby ist gerade in aller Munde. Aber da gibt es auch noch die Autolobby, die Rüstungslobby, die Finanzlobby, die Gentechnik-Lobby ... Es gibt Sponsoring und verdeckte PR. Da ist die Rede von Parteispenden. Doch wer gibt wem was – und warum?
Central Lobby in Westminster: Die Central Lobby des Westminsterpalastes gilt als Namenspatronin für Lobbying (© UK Parliament)
Dass dieser Dschungel aus undurchschaubaren Verbindungen zwischen Interessengruppen, Institutionen, Beamtenapparat und Politik durchforstet werden muss und Regeln braucht, darüber wird in Brüssel schon lange diskutiert. Jetzt fordert auch EU-Parlamentspräsident Jerzy Buzek dringend einen Verhaltenskodex und ein verpflichtendes, permanent aktualisiertes Lobbyisten-Register für die EU. Er will die Berichterstatter im EU-Parlament dazu verpflichten, jene Organisationen und Personen anzugeben, von denen sie kontaktiert wurden oder von denen sie Ratschläge für die Vorbereitung ihrer Berichte erhalten. Er will die Abgeordneten zudem verpflichten, sich bei der Ausübung ihrer parlamentarischen Tätigkeit nicht "unehrenhaft" zu verhalten.
Buzek reagiert mit dieser Forderung auf Bestechungsaffären, die in den letzten Wochen europaweit für Aufregung gesorgt haben. Buzek selbst legte ein 7-Punkte-Programm vor und fordert die EU-Kommission auf, ebenfalls Vorschläge zu erarbeiten, die dann für alle Institutionen der Europäischen Union bindend sein sollen.
Gleichzeitig sollen endlich auch für die Abgeordneten bindende Regeln betreffend ihre Nebentätigkeiten aufgestellt werden. "Jeder bestehende oder potenzielle Fall von Unvereinbarkeit muss klar und eindeutig offen gelegt werden", fordert der Parlamentspräsident. Eine solche regelmäßige Offenlegung – ein Mal jährlich und maximal innerhalb eines Monats nach Änderung der entsprechenden Umstände – gelte auch für die Vermögensverhältnisse der Abgeordneten.
Buzeks Vorschläge sind nicht die einzigen. Auch diese seien, so der EU-Parlamentspräsident, zu diskutieren. Ebenfalls berücksichtigt werden sollen die diesbezüglichen Regelungen in den 27 nationalen Parlamenten. Hier könne es brauchbare Grundsätze geben, die für das EU-Parlament adaptiert werden könnten. "Das EU-Parlament hat kürzlich mehr Macht erhalten. Mit dem Machtzuwachs gibt es auch ein Mehr an Verantwortung. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, dass wir dieser Herausforderung gerecht werden", sagte Buzek.
Österreich hat zwar Regelungen, die Unvereinbarkeiten festschreiben, doch diese gehen, was Lobbyismus betrifft, zu wenig weit. Deshalb gibt es nun Überlegungen, ein öffentlich einsehbares Lobbyistenregister (LobReg) einzuführen, in dem Name und Anschrift sowie Auftraggeber, Auftragsziel und -umfang ersichtlich sein sollen. Auch die Auftragssumme soll ab einer bestimmten Größenordnung offen gelegt werden. Zudem wird erwogen, Amtsträgern zu verbieten, als Lobbyisten tätig zu sein.
Auch die Einführung eines "Code of Conduct" (Verhaltenskodex) für Lobbyisten inklusive Honorarempfehlungen – wie es sie auch für Rechtsanwälte oder Sachverständige gibt – wird erwogen. Um sich im "Lobbyistenregister" eintragen lassen zu können, soll eine verpflichtende Einverständniserklärung zum "Code of Conduct" notwendig sein, die auch sanktionierbar ist.
Die Verletzung der Registrierungs- oder Offenlegungspflicht hätte eine zivilrechtliche Nichtigkeit des Vertrages zur Folge, Auftraggeber könnten ihr Geld zurückfordern. Zusätzlich drohen bei Verletzung der Registrierungs- oder Offenlegungspflicht Verwaltungsstrafen sowie bei Verletzung des "Code of Conduct" eine Streichung aus dem Register.
Wer eine Lobby hat, der wird gehört! Denn Lobby ist letztlich jene Plattform, die einer Gruppe die Wichtigkeit geben soll, die ihr laut eigener Definition zusteht. Wer keine Lobby hat, geht in den Forderungen anderer Gruppen unter. Es geht also um Einfluss und Macht. Weshalb Lobbys Wege suchen, über Vertreter der Exekutive und der Legislative sowie über die Öffentlichkeit, politische Entscheidungsprozesse zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Geschieht das – demokratisch legitimiert – durch gezielte Information, kann Lobbying die Entscheidungsbasis von Politikern und Beamten positiv erweitern. Transparenz ist dafür unabdingbar. Bei jedem Gesetzesvorhaben soll sichtbar sein, wer für welche Interessen lobbyiert. Denn fehlende Transparenz und verdeckte Geldflüsse können das Lobbying in illegale und kriminelle Bereiche führen. Um das hintan zu halten gibt es in den meisten Staaten Gesetze, die Bestechung, also die Gewährung von Vorteilen, verbieten. Was als Bestechung oder Korruption gilt, wird allerdings unterschiedlich eng beurteilt.
Lobbying gibt es schon lange, wenn auch unter anderen Bezeichnungen. So bedeutet etwa Antichambrieren – ein aus dem 18. Jahrhundert stammender Begriff, der sich vom französischen "Antichambre" (Vorzimmer) ableitet – das lange Warten oder auch das mehrmalige Vorsprechen im Vorzimmer höhergestellter Persönlichkeiten oder Behörden, um dort im eigenen oder im Interesse anderer Entscheidungen herbei zu führen.
Die moderne Bezeichnung "Lobby" leitet sich von der Eingangshalle des Parlaments ab, in dem sich Abgeordnete und nicht dem Parlament angehörende Personen – wie eben auch Lobbyisten – treffen können.
Zurück zur Übersicht