31.12.2011
Staatssekretär Ostermayer: "Gratuliere dem Österreichischen Rundfunk gleich zweifach!"

55 Jahre regelmäßiger Fernsehbetrieb, 45 Jahre Rundfunkgesetz in Österreich - zwei Jubiläen mit weitreichender Bedeutung

Zum Jahreswechsel gratuliert Medienstaatssekretär Josef Ostermayer dem ORF zu zwei besonderen Jubiläen. "Am 1. Jänner 1957 begann der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Österreich mit der Ausstrahlung eines regelmäßigen Programms an sechs Tagen in der Woche. Auf den Tag genau zehn Jahre später trat das neue Rundfunkgesetz in Kraft, das einen wesentlichen Impuls zur medienpolitischen und demokratiepolitischen Weiterentwicklung unseres Landes gegeben hat", so der Staatssekretär.

Die rasanten Entwicklungen auf dem Mediensektor haben gerade in den letzten Jahren zu wesentlichen Neuerungen innerhalb der österreichischen Medienlandschaft geführt. "Hervorheben möchte ich vor allem die Novelle des ORF-Gesetzes im Jahre 2010. Um die Ausweitung des Anteils an heimischen Produktionen im ORF-Programm zu ermöglichen, verfügte die Bundesregierung unter anderem eine Erhöhung der Filmförderung auf acht Millionen Euro. Im Zuge der Novellierung wurden auch eine 45 Prozent-Frauenquote im ORF sowie der Ausbau von Untertiteln und Audiokommentar beschlossen", so Ostermayer. Und bekräftigte:"Der barrierefreie Zugang zu Medien ist ein wichtiger Schritt für die Erlangung der Chancengleichheit und Gleichberechtigung für Menschen mit Behinderungen". Weiters habe man sich mit dem Start von "ORF III - Kultur und Information" am 26. Oktober 2011 zu höheren Qualitätsstandards verpflichtet.

Als wichtige Weichenstellung bezeichnete der Medienstaatssekretär die im Oktober 2010 erfolgte verfassungsrechtliche Einrichtung der KommAustria: "Es ist erfreulich, dass die Aufsicht des ORF durch eine weisungsfreie und unabhängige Behörde erfolgt. Dieses Modell der Kontrolle nimmt international zweifellos eine Vorreiterrolle ein".

Abschließend verwies Ostermayer auf die Bedeutung der Pressefreiheit in Österreich: "Das Redaktionsgeheimnis ist ein wichtiges Instrument, um die Pressefreiheit als Kontrolle staatlicher Macht zu stärken. Denn die uneingeschränkte Ausübung der freien Meinungsäußerung ist für mich ein wesentlicher Faktor in einer Demokratie."

Bilder von Staatssekretär Ostermayer sind über das Fotoservice des Bundespressedienstes kostenfrei abrufbar.

Rückfragehinweis:
Elvira Franta Bakk. phil.
Pressesprecherin des
Staatssekretärs im Bundeskanzleramt
Dr. Josef Ostermayer
Tel.: 01 531 15-2656
elvira.franta@bka.gv.at