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Wegen umstrittener Verfassungsänderungen hat die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet. Im Fokus der Bedenken stehen das Notenbankgesetz, vorzeitige Pensionierungen von Richtern und der Umbau der Datenschutzbehörde.
02.02.2012Bundespressedienst/swe
Die Europäische Kommission hat am 17. Jänner ihre Ankündigung wahrgemacht und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet. Konkret bezweifelt die Kommission, dass Premierminister Viktor Orbán bei der Verabschiedung von umstrittenen Verfassungsgesetzen, die seit 1. Jänner 2012 in Kraft sind, geltendes EU-Recht berücksichtigt hat.
Die Bedenken von Seiten der Kommission beziehen sich jedenfalls auf drei wesentliche Elemente des ungarischen Rechtsstaates. Zum einen sieht die Kommission die Unabhängigkeit der ungarischen Notenbank gefährdet: Die Regierung könne durch die Bestellung weiterer Mitglieder Einfluss ausüben. Zudem können laut Gesetzesentwurf Notenbank und Finanzaufsichtsbehörde fusionieren, was die Unabhängigkeit sowohl der Finanzaufsicht als auch der Notenbank beeinträchtige, so die Analyse der Kommission. Die Unabhängigkeit der nationalen Notenbanken ist jedoch im Vertrag von Lissabon und somit im EU-Recht klar verankert. Zweitens fürchtet die EU auch um die Unabhängigkeit der Justiz, aufgrund vorzeitiger Pensionierungen von Richtern und Staatsanwälten. Es liegt der Verdacht nahe, dass so in Pension geschickte RichterInnen gegen regierungsfreundliche ersetzt würden. Die Pensionierungen widersprächen der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie, mutmaßt die Kommission. Dritter Grund für die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Ungarn ist die mögliche Gefährdung der Unabhängigkeit des Datenschutzes. Der bisherige Datenschutzbeauftragte, 2008 auf sechs Jahre ernannt, soll vorzeitig durch eine nationale Datenschutzbehörde ersetzt werden.
Der Entscheidung der Europäischen Kommission waren umfangreiche rechtliche Analysen und laufende Kontakte zwischen Kommission und ungarischer Regierung vorangegangen. Die Regierung unter Viktor Orbán ließ bisher allerdings die Gelegenheit verstreichen, den Bedenken der EU vorab Rechnung zu tragen, die umstrittenen Gesetze zu ändern und so ein Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden. Die Kommission ist nun fest entschlossen sicherzustellen, dass das EU-Recht in allen Mitgliedsländern vollständig respektiert werde, betonte Kommissionspräsident José Manuel Barroso. Vizepräsidentin Viviane Reding unterstrich, dass die ungarische Regierung über eine breite Parlamentsmehrheit und damit auch über eine besondere Verantwortung verfüge: "Sie sollte ihre Zweidrittelmehrheit verantwortungsvoll nutzen und stets darauf achten, dass sie nicht gegen EU-Recht verstößt.“
Als ersten Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens sandte die Kommission Schreiben an die ungarischen Behörden. Ungarn wird ein Monat Zeit eingeräumt, sich schriftlich zu den Bedenken der Kommission zu äußern. Bereits am 18. Jänner stand Orbán den Europaparlamentariern in Straßburg Rede und Antwort. Dabei betonte er, dass die Probleme aus seiner Sicht schnell und einfach gelöst werden könnten. Zu den konkreten Kritikpunkten der Kommission blieb er jedoch vage. Nur soviel: es sei natürlich, dass es immer wieder zu strittigen Fragen käme, so Orbán. Am 24. Jänner traf der ungarische Premier mit Kommissionspräsident Barroso zusammen und signalisierte dabei erneut seine Kompromissbereitschaft. Die Europäische Kommission werde jedenfalls sicherstellen, dass "Ungarn wie jeder andere Mitgliedsstaat das Wort und den Geist des EU-Rechts vollkommen respektiert“, so Barroso. Das Treffen mit Orbán könne eine offizielle, schriftliche Stellungnahme von Seiten der ungarischen Regierung nicht ersetzen, stellte der Kommissionspräsident klar.
Unterdessen äußerte sich auch die innerhalb der Kommission für Medien zuständige Kommissarin Neelie Kroes „besorgt“ über Pressefreiheit und Medienpluralismus in Ungarn. Anlass dafür ist die Nicht-Erneuerung von Radio-Lizenzen für den regierungskritischen Sender Klubrádió. Kroes forderte in einem an den ungarischen Vizepremier adressierten Schreiben die Regierung auf – gemäß dem Leitsatz "je mehr Wettbewerb, desto besser“ – grundsätzlich mehr Radio-Lizenzen zur Verfügung zu stellen.
Die Rute ins Fenster stellt die Europäische Kommission dem Land aber auch auf aus finanzieller Sicht. Währungskommissar Olli Rehn präsentierte am 11. Jänner den Stand der laufenden Verfahren wegen exzessiver Defizite in Ungarn, Polen Belgien, Malta und Zypern. Zum ersten Mal hat die Europäische Kommission bei diesem Verfahren die neuen Regeln des verschärften Stabilitäts- und Wachstumspakts angewandt, die seit Dezember 2011 in Kraft sind. Während die anderen vier Staaten zufriedenstellend gewirtschaftet hätten, verfolge Ungarn eine "nicht nachhaltige Schuldenpraxis“ und habe "nicht ausreichende Fortschritte" gemacht, so Rehn. 2011 habe Ungarn zwar einen Budgetüberschuss von 3,6 Prozent ausgewiesen, dies aber nur, weil die Mittel aus privaten Pensionsfonds in die Staatskasse umgeleitet worden seien. Sonst wäre das Defizit 2011 bei 6,5 Prozent gelegen. Und auch 2012 und 2013 werde Ungarn die Maastricht-Kriterien verletzen.
Die Konsequenz: Als Nicht-Euro-Land können gegen Ungarn keine Strafzahlungen verhängt werden. Möglich ist aber, dass unserem östlichen Nachbarn 2013 die Subventionen aus dem Kohäsionsfonds gestrichen werden. 2010 flossen immerhin rund zwei Milliarden Euro an Mitteln aus dem Kohäsionsfonds an Ungarn. Die Möglichkeit, den Defizitsündern EU-Subventionen zu sperren, gibt es bereits länger; sie wurde allerdings bisher noch nie angewandt. Sollte die Regierung unter Viktor Orbán nicht rasch Korrekturen beim Budgetdefizit vornehmen, droht den Ungarn somit eine bittere Premiere.
Noch dringender benötigt das schwer verschuldete Land jedoch Finanzhilfen von Seiten der EU und dem Internationalen Währungsfonds (IWF). Seit Monaten drängt Premier Orbán auf Verhandlungen darüber. Bisher haben EU und IWF aber − und hier schließt sich der Kreis zur Kommissionsentscheidung vom 17. Jänner − als Vorbedingung für Verhandlungen die Änderung des umstrittenen Notebankgesetzes gefordert.
Kommt ein Staat seinen Verpflichtungen gemäß EU-Recht nicht nach, so kann das Kollegium der EU-Kommissare nach Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) rechtliche Schritte einleiten. Aufgabe der Kommission ist es nämlich, als "Hüterin der Verträge" über die Einhaltung von EU-Recht zu wachen. Erster Schritt ist die Übermittlung eines Auskunftsersuchens ("Blauer Brief"), auf das der Mitgliedsstaat innerhalb einer bestimmten Frist antworten muss. Kommt das betreffende Land seinen Verpflichtungen nach wie vor nicht nach, so fordert die Kommission förmlich zur Einhaltung des EU-Rechts auf. Stößt auch dies nicht auf entsprechende Maßnahmen, so kann die Kommission das betreffende Land vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagen. Im äußersten Fall − wenn das Mitgliedsland dem Urteil des Gerichtshofs trotz Mahnung nicht nachkommt − drohen empfindliche Geldstrafen.
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