31.05.2012
Staatssekretär Ostermayer: "Konstruktive Diskussionen auch mit den Oppositionsparteien haben großen Wurf ermöglicht"
Novelle der Verwaltungsgerichtsbarkeit heute einstimmig im Bundesrat beschlossen
"Es ist ein glücklicher Moment hier zu stehen und zu sehen, dass über die Novelle der Verwaltungsgerichtsbarkeit Einstimmigkeit besteht", sagte Staatssekretär Josef Ostermayer heute, Donnerstag, vor dem Plenum des Bundesrates. Dort wurde der Beschluss – wie vor zwei Wochen im Nationalrat – einstimmig verabschiedet.
"Mit dieser Novelle ist ein großer Wurf gelungen, deren verfassungspolitische Bedeutung gar nicht hoch genug eingeschätzt werden kann", sagte Ostermayer. Im Rahmen dieser Reform werden mehr als 120 weisungsfrei gestellte Berufungssenate und Sonderbehörden mit 1. Jänner 2014 aufgelöst und mit ihren Zuständigkeiten und Kompetenzen in insgesamt elf Verwaltungsgerichten aufgehen. Neun davon sind Landesgerichte, dazu kommen ein Bundesverwaltungsgericht und ein Bundesfinanzgericht. Ziel ist es, das Rechtsschutzsystems für die Bürger auszubauen.
Es habe lange gedauert, bis es gelungen sei, diese Reform umzusetzen. "Begonnen hat es 1958 mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Seit damals wird über die zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit diskutiert und wir haben sie in das Programm dieser Legislaturperiode aufgenommen", sagte der Staatssekretär. "Das hatte zur Folge, dass sich die Diskussion auch mit den Ländern und dem Verfassungsschutz stark intensiviert hat." Unter anderem sei auch ermittelt worden, was eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit kosten werde.
"Dass wir so weit gekommen sind, liegt auch an den Oppositionsparteien, mit denen es intensive und konstruktive Diskussionen gegeben hat. Immer stand die Frage im Raum: Können wir gemeinsam etwas zustande bringen, was so lange nicht geglückt ist?", sagte Ostermayer. Die Diskussionen hätten bewirkt, dass man zu einem noch besseren Ergebnis gekommen sei, als es mit der ursprünglichen Vorlage möglich gewesen wäre.
Ostermayer dankte allen, die am Zustandekommen der nun vorliegenden Novelle mitgewirkt haben, für die ausgezeichnete Zusammenarbeit. Sein Dank galt vor allem den Klubs und Verfassungssprechern aller Parteien, den Experten, den Landesamtsdirektoren, dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes Gerhart Holzinger, der die Novelle als "epochalen Schritt" gewürdigt hatte, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den zuständigen Kabinetten sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes.
"Nun steht ein schönes Stück Arbeit vor uns. Der Zeitablauf ist extrem eng gesteckt. Wir werden sofort nach der Gesetzeskundmachung mit der Ausschreibung für Höchstpositionen beginnen", sagte der Staatssekretär. Nächstes Jahr werde dem Nationalrat und auch dem Bundesrat ein Bericht über den Stand bei der Umsetzung vorgelegt. "Ich hoffe, dass auch beim Transparenzpaket ein solch erfolgreicher Weg möglich sein wird", sagte Staatssekretär Ostermayer abschließend.
Nähere Informationen zur Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 finden Sie unter: Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle (PDF 110 kB)
Rückfragehinweis:
Elvira Franta Bakk. phil.
Pressesprecherin des
Staatssekretärs im Bundeskanzleramt
Dr. Josef Ostermayer
Tel.: +43 1 531 15-202656
elvira.franta@bka.gv.at