30.10.2012
Werner Faymann: "Familien werden von der Neuregelung bei der Grundbuchsgebühr ausgenommen"

Ministerrat beschließt neun Gesetzesvorlagen - Grundbuchsgebührennovelle - Diskussion Staatsbürgerschaftsgesetz

"Wir haben in der Regierungssitzung neun Gesetzesvorlagen behandelt und beschlossen", sagte Bundeskanzler Werner Faymann, heute, Dienstag, beim Pressefoyer nach dem Ministerrat. Dazu zählen etwa die Grundbuchsgebührennovelle, die Kraftfahrgesetz- und Führerscheingesetz-Novelle, ein Straßenpaket mit vier Gesetzen, die Novellen des ArbeitnehmerInnenschutz- und des Arbeitsinspektionsgesetzes.

"Bei der Neuordnung der Grundbuchsgebühren haben wir uns darauf geeinigt, dass bei der Berechnung der Eintragungsgebühr der Verkehrswert zu berücksichtigen ist. Und wir haben auch die Ausnahmen definiert: Bei Übertragungen in der engeren Familie sowie bei Umbauten von Unternehmen wird der dreifache Einheitswert herangezogen", erläuterte der Bundeskanzler. "Wir haben diese Gesetzesvorlage mit der größtmöglichen Sorgfalt vorbereitet und sie vom Verfassungsdienst prüfen lassen. Wir sind zuversichtlich, dass die Novelle nun verfassungskonform sein wird", so Faymann. Auf eine diesbezügliche Nachfrage sagte der Bundeskanzler: "Ich bin dafür, den Verkehrswert etwa auch bei Steuerfragen heranzuziehen und dafür ähnliche Regeln und Ausnahmen zu formulieren wie bei der Gebührenordnung."

Aufgrund eines Entscheids des Verfassungsgerichtshofes muss auch das Staatsbürgerschaftsgesetz abgeändert werden. Einig war man sich, dass sogenannten Putativ-Österreichern die Staatsbürgerschaft rückwirkend zuerkannt werde, ebenso unehelichen Kindern, deren Vater Österreicher ist. Für Adoptivkinder soll der Zugang vereinfacht werden. "In Diskussion stehen nun aber noch zusätzliche Erleichterungen für diejenigen, die gut integriert sind", sagte Faymann.

Dabei gelte es noch einiges zu verhandeln: "Etwa den Vorschlag, dass für eine beschleunigte Zuerkennung der Staatsbürgerschaft regelmäßig Freiwilligenarbeit zu leisten sei. Denn wie kann es jemand schaffen, der im 24-Stunden Pflegebereich tätig ist, noch zusätzlich regelmäßig freiwilligen Sozialdienst zu leisten?", so der Bundeskanzler. "Integration muss sozial ausgewogen sein. Denn es ist nicht gesagt, dass jemand wenig leistet, wenn er wenig verdient. Der Staatssekretär Kurz und Minister Darabos werden dieses Thema nun weiter verhandeln."

Fotos vom Pressefoyer sind über das Fotoservice des Bundespressedienstes kostenfrei abrufbar.

Rückfragehinweis:
Nedeljko Bilalic
Pressesprecher des Bundeskanzlers
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