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Bioethikkommission verabschiedet umfassenden Bericht zur PID
Die österreichische Bioethikkommission hat die heutige Sitzung mit einer Trauerminute begonnen und ihre tiefe Betroffenheit über den Tod des Bundespräsidenten Dr Thomas Klestil und ihre Anteilnahme und ihr Mitgefühl für die Angehörigen zum Ausdruck gebracht.
Die Bioethikkommission hat in dieser Sitzung am 7. Juli 2004 ihren Bericht zur Präimplantationsdiagnostik verabschiedet.
Der Bericht der Bioethikkommission stellt in einem ersten Teil die in der nationalen und internationalen Diskussion vorgebrachten Argumentationen dar. Neben naturwissenschaftlich-medizinischen Aspekten der PID werden Überlegungen zur ethischen und rechtlichen Zulässigkeit dieser Methode sowie mögliche rechtspolitische Optionen zusammengefasst. Dieser Teil findet die Zustimmung aller Mitglieder der Bioethikkommission.
Die anschließenden Teile dieses Berichtes beinhalten zum einen die Stellungnahme für eine beschränkte Zulassung der PID (Teil II). Dieser Stellungnahme sind im Ergebnis (also den konkreten Empfehlungen) zwölf Mitglieder namentlich beigetreten. Andererseits haben die Empfehlung für die Beibehaltung der bestehenden Gesetzeslage (Teil III) sieben Mitglieder der Kommission unterzeichnet. Zu jeder der zwei Stellungnahmen hat jeweils ein Mitglied ein ergänzendes Votum derart abgegeben, dass zwar die jeweilige Empfehlung mitgetragen, diese aber teilweise anders begründet wird. Der Vorsitzende, UnivProf DDr Johannes Huber, betont ausdrücklich, dass in der Bioethikkommission bewusst keine Abstimmung oder gar Entscheidung für eine bestimmte Option herbeigeführt worden sei: „Das ist nicht die Aufgabe der Kommission, das ist Aufgabe des politischen Prozesses und letztendlich des Gesetzgebers. Die Bioethikkommission hat aber die verschiedenen Argumente aufbereitet und dargestellt. Darauf aufbauend sind die Mitglieder zu teilweise unterschiedlichen Bewertungen und letztendlich zwei Einschätzungen – für oder gegen eine Zulassung – der PID gelangt. Sie haben damit nochmals zu einer Erweiterung des Argumentationsspektrums beigetragen“.
Der Bericht zur PID ist – so der Vorsitzende weiter – das „Ergebnis einer sorgfältigen, sachlichen und von gegenseitigem Respekt getragenen Auseinandersetzung innerhalb der Bioethikkommission“.
Die Vorsitzenden der Bioethikkommission, UnivProf DDr Johannes Huber und UnivProf Dr Günther Pöltner, werden am 19. Juli 2004, 10.00 Uhr, im Kongress-Saal des Bundeskanzleramtes, Ballhausplatz 2, 1014 Wien, in einer Pressekonferenz diesen Bericht präsentieren und erläutern.
Rückfragehinweis:Bundeskanzleramt/Geschäftsstelle der BioethikkommissionDr Robert GmeinerTel.: (01) 53115 / 4319